Schäfer Anton

Mag. Dr. LL.M.

allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverstaendiger
fuer Elektro-Technik (inkl. Photovoltaik) und Beleuchtungs-Technik
++ Berechnung und Ausstellung von Energie-Ausweisen ++

Mit diesen Internetseiten soll Interessierten Informationen rund um die Taetigkeit eines Gerichts-Sachverstaendigen fuer Elektro-Technik (inkl. Photovoltaik) und Beleuchtungs-Technik geboten werden. Fuer spezielle Anfragen senden Sie bitte ein E-Mail oder rufen Sie mich unverbindlich an.

Im Hinblick auf die Berechnung und Ausstellung von Energie-Ausweisen bitte hier Informationen abfragen. Terminvereinbarung nur schriftlich moeglich (Energieausweise).
Fuer Auskuenfte stehe ich Ihnen persoenlich zur Verfuegung.

Mein regionaler Schwerpunkt liegt im Bodenseeraum.

Bei kleineren Problemen kann ich eine erste sachverstaendige Auskunft per E-Mail oder telefonisch geben.
Im Regelfall empfehle ich jedoch keine Online-Beratung, da nach meiner Erfahrung viele zentrale Fragen in einem direkten Gespraech rascher und unkomplizierter erledigt werden koennen und auch spezielle Fragestellungen in einer E-Mail-Korrespondenz oder am Telefon nicht geklaert werden koennen. In den meisten Faellen ist zudem eine Begutachtung vor Ort unerlaesslich, um einen Sachverhalt beurteilen zu koennen.

E-Check
Der E-Check ist die Kontrollmoeglichkeit und die wichtigste Ueberpruefungsmoeglichkeit fuer den Eigentuemer bzw. Anlagenbetreiber einer elektrischen Anlage bzw. eines elektrischen Betriebsmittels.
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PV-Check
Der PV-Check ist die Kontrollmoeglichkeit und die wichtigste Ueberpruefungsmoeglichkeit fuer den Eigentuemer bzw. Anlagenbetreiber einer Photovoltaik-Anlage (PV-Anlage).
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Energie - Effizienz
Die Europäische Kommission schaetzt im Gruenbuch: »Eine europaeische Strategie fuer nachhaltige, wettbewerbsfaehige und sichere Energie«, dass alleine in Europa bis zu 20% des derzeitigen Energieverbaruchs eingespart werden koennte, indem die Energieeffizienz verbessert wird.
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Anforderungen an eine Sachverstaendigen
Die Anforderungen an einen gerichtlich beeideten und zertifizierten Sachverstaendigen sind hoch. Sachverstaendiger kann grundsaetzlich jeder Fachmann sein. Doch nur der zertifizierte Sachverstaendige verpflichtet sich zur...
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Der Pruefbefund
Die erfolgte Pruefung einer Anlage oder eines Betriebsmittels wird in einem Pruefbefund festgehalten. Darin wird der Umfang der Ueberpruefung, die geprueften Betriebsmittel und/oder Anlagenteile, die Messergebnisse, die Veraenderungen im Vergleich zur letzten Pruefung, die notwendigen Massnahmen, der ordnungsgemaesse oder mangelhafte Zustand der Anlage, eine Empfehlung zur Behebung von Maengeln uvam. festgehalten.
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Erstpruefung einer elektrischen Anlage
Die Erstpruefung ist die Feststellung des Zustandes einer elektrischen Anlage bzw eines Betriebsmittels waehrend der Errichtung bzw. kurz nach der Fertigstellung.
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